Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sicherstellen, dass Produkte, die mit Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz in Verbindung stehen und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Unternehmen müssen nachweisen, dass die betreffenden Produkte entwaldungsfrei sind und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt wurden.
1. Änderungen des Produktumfangs
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 der Kommission ändert Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115.
Ab dem 18. September 2026 werden die Einträge für Rinderhäute und -felle (ex 4101), gegerbte oder vorgegerbte Häute und Felle (ex 4104) sowie weiter zugerichtetes Rindsleder (ex 4107) gestrichen. Auch der Eintrag für Förder- und Treibriemen aus Kautschuk (ex 4010) entfällt. Der bisherige Eintrag ex 4012, der verschiedene Kautschukreifen und verwandte Produkte umfasst, wird auf ex 4012 90 30 – Laufstreifen für Reifen – eingeschränkt.
Ab dem 30. Dezember 2027 werden weitere Produkte in den Anwendungsbereich aufgenommen. Dazu gehören unter anderem gefrorene Rinderzungen, löslicher Kaffee und Kaffeeextrakte, bestimmte Palmölderivate, bestimmte Fettsäuren und Alkohole, chemische Erzeugnisse sowie Seifen auf Palmölbasis. Entscheidend ist jeweils die genaue Produktbeschreibung in Anhang I.
2. Aktualisierte TARIC-Codes für Zolldokumente
Die Aktualisierung der TARIC-Dokumentencodes durch die Europäische Kommission vom 23. September 2026 betrifft Codes, die in Zollanmeldungen verwendet werden, um relevante EUDR-Dokumente oder bestimmte Sachverhalte zu kennzeichnen.
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Code |
Verwendungszweck |
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C720/C725 |
Wiedereinfuhr durch nachgelagerte Marktteilnehmer, die keine KMU sind bzw. KMU sind |
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Y196/Y188 |
Ausfuhren durch nachgelagerte Marktteilnehmer, die keine KMU sind bzw. KMU sind |
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C718 |
Bestimmte Waren im Rahmen von Übergangsregelungen |
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Y187 |
Bestimmte Muster und Produkte zu Prüfzwecken |
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Y190 |
Bestimmte Verpackungsmaterialien |
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Y191 |
Bestimmte Waren im Zusammenhang mit Arzneimitteln |
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Y133 |
Bestimmte gebrauchte Produkte, Abfälle und zurückgewonnene Materialien |
Welche Codes zu verwenden sind, hängt von der jeweiligen Transaktion, dem Status des Marktteilnehmers und den geltenden rechtlichen Voraussetzungen ab. Die Codes dürfen nicht als untereinander austauschbare Ausnahmen behandelt werden.
3. Was sollten Unternehmen tun?
Importeure, Exporteure und nachgelagerte Marktteilnehmer sollten ihre Produktklassifizierungen überprüfen, die für ihre Sendungen geltenden TARIC-Codes bestätigen, ihre Zollverfahren entsprechend aktualisieren und sich auf die Änderungen des Anwendungsbereichs im Dezember 2027 vorbereiten.
Die Änderungen betreffen sowohl die Produkte, die unter die EUDR fallen, als auch die Zolldokumentation, mit der die jeweils geltenden Anforderungen gekennzeichnet werden. Unternehmen sollten daher vor der Anmeldung konkreter Waren die einschlägigen Rechtsvorschriften und die aktuellen TARIC-Vorgaben prüfen.